In aller Regel wird eine Fettabsaugung durchgeführt, um ein ästhetisches und attraktiveres Aussehen zu erreichen und das subjektive Körperempfinden zu verbessern. Daher handelt es sich in den meisten Fällen um freiwillig in Anspruch genommene ärztliche Leistungen, die gemäß Krankenkassenrecht (Sozialgesetzbuch) als medizinisch nicht notwendig eingestuft werden. Damit fällt die Fettabsaugung unter die so genannte Selbstzahlerleistung, d.h. dass generell kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht. Erfahrungsgemäß gibt es dennoch Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse einen "Krankheitswert" erkennt, und für die Fettabsaugung Kosten übernimmt oder bezuschusst. Dazu gehört z.B. die Gynäkomastie.
In jedem Fall empfiehlt es sich, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Ihr Chirurg kann bei entsprechender Indikation einen Antrag stellen.
Welche Gesamtkosten bei einer Fettabsaugung entstehen, hängt vor allem von der gewählten Methode und der Größe des zu behandelnden Körperbereichs bzw. der Menge des abzusaugenden Fettes ab. So können bei einer Fettabsaugung Preise von 1.500 Euro für einen kleinen Eingriff (beispielsweise am Kinn) bis zu 5.000 Euro für eine kombinierte Fettabsaugung (beispielsweise von Bauch und Hüfte) reichen. Da der Kostenvoranschlag in jedem Fall individuell erstellt wird, sollten Sie bei Pauschalangeboten vorsichtig sein. Die exakten Kosten der Behandlung kann der Arzt erst nach einer eingehenden Beratung und einer gründlichen Voruntersuchung festlegen.
Ein seriöses Angebot erkennen Sie daran, dass sämtliche Bestandteile der Fettabsaugung einzeln aufgeführt und bepreist sind, also:
Mittlerweile gibt es zahlreiche Ärzte und Kliniken, die sich auf die Liposuktion spezialisiert haben. Es lohnt sich daher immer, bei einer Fettabsaugung Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Mit dem myBody® Klinikfinder erhalten Sie einen schnellen Überblick über ausgewählte Fachärzte und Kliniken und deren Preisbeispiele.